Erfolgsassistent: Ihr Navigator im Digitalen Marketing

Preisangabenverordnung

Gemäß der aktualisierten Preisangabenverordnung ist ab dem 28.5.2022 eine veränderte Darstellung des Grundpreises erforderlich. In diesem Abschnitt werden die wesentlichen Neuerungen erläutert.

Grundpreis-Darstellung

Um Kunden den Preisvergleich von Produkten zu erleichtern, die in unterschiedlichen Verpackungsgrößen angeboten werden, schreibt der Gesetzgeber vor, den Grundpreis in Kilogramm, Liter oder Meter auszuweisen.

In der Vergangenheit wurde bei der Grundpreisangabe zwischen Verpackungen unter 250 Gramm und solchen über 250 Gramm differenziert. Die Regelung, die für Verpackungen unter 250 Gramm eine abweichende Berechnung vorsah, wurde nun ersatzlos gestrichen. Daher muss der Grundpreis fortan immer in Relation zu 1 Kilogramm, 1 Liter oder 1 Meter angegeben werden.

Innerhalb der Software „MLM Verwalter“ tragen Sie die „Grundpreis Menge“ nach wie vor in Gramm ein. Nehmen Sie beispielsweise an, Sie verkaufen eine 500 Gramm-Packung Kaffee für 10,00 €. Hier ist, wie Sie den Grundpreis im Produkt hinterlegen würden:

  • Grundpreis-Einheit: g
  • Grundpreis-Menge: 500
  • Kundenpreis in der Preistabelle: 10,00 €

Im Shop wird dem Kunden folgendermaßen der Grundpreis präsentiert: 1 Kg = 20,00 €. Die Berechnung basiert auf dieser Formel: (10 € / 500 g) * 1000 g = 20,00 €.

Die Software wurde dahingehend modifiziert, dass auch bei Produkten mit einem Gewicht von weniger als 250 Gramm der Grundpreis in Kilogramm dargestellt wird.

Preisermäßigungen gemäß Preisangabenverordnung

Wenn Sie mit Rabatten arbeiten, ist es wichtig zu beachten, dass ein Preisnachlass nur in Bezug auf einen Preis gewährt werden darf, der mindestens 30 Tage zuvor gültig war.

Betrachten Sie folgendes Beispiel: Sie bieten ein Hemd zum Preis von 50,00 Euro an. Später erhöhen Sie den Preis dieses Hemdes auf 80,00 Euro. Nach 7 Tagen entscheiden Sie sich, das Hemd zu einem Angebotspreis von 40,00 Euro zu verkaufen. Hierbei muss die Grundlage für den Preisnachlass der zuletzt gültige Preis sein, der vor weniger als 30 Tagen galt. In diesem Fall wäre dies der Preis von 50,00 Euro.

Im Online-Shop muss daher der ursprüngliche Preis von 50,00 Euro neben dem aktuellen Angebotspreis von 40,00 Euro dargestellt werden.

Nach oben scrollen